Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 GELTUNGSBEREICH
Die nachfolgenden Bestimmungen regeln in Ergänzung zu den geltenden gesetzlich zwingenden Vorschriften die Vertragsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und der Firma Gloris Green GmbH, Zu den Hufen 2, 17034 Neubrandenburg.
Sie enthalten auch die nach § 312c BGB, § 312d BGB i.V.m. Art. 246a EGBGB und nach §§ 356, 357 BGB vorgeschriebenen Hinweise und Informationen nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Diese gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise und Informationen über die Fernabsatzverträge gelten nur, sofern der Vertragspartner Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.
Mit Zustandekommen des Maklervertrages werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsgegenstand.
[nbsp]Der Vertragspartner hat die Möglichkeit, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Homepage der Firma Gloris Green GmbH (www.immomaris.de) herunterzuladen und/oder sich diese auszudrucken.

§2 VERTRAGSBESTIMMUNGEN
Die im Internetauftritt und am Sitz der Firma Gloris Green GmbH vorgehaltenen Informationen und Angebote zu den zu vermietenden sowie zu verkaufenden Objekten stellen unverbindlichen Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten dar.
Als Maklervertrag ist nachfolgend der zwischen dem Vertragspartner und der Firma Gloris Green GmbH zu Stande kommende Vertrag zu verstehen. Dieser Vertrag wird geschlossen, wenn die Firma Gloris Green GmbH das Angebot des Vertragspartners zum Abschluss eines Maklervertrages annimmt.
Nimmt der Vertragspartner schriftlich, telefonisch oder elektronisch, z.B. durch Verwendung und Zusendung des elektronischen „Gloris Green GmbH– Kontakt“ Kontakt mit der Firma Gloris Green GmbH auf, so kommt der Maklervertrag insbesondere durch Abgabe eines Angebotes zum Vertragsschluss oder durch Zusendung eines Exposés über das und die interessierenden Objekte durch die Firma Gloris Green GmbH zu Stande.
Die Firma Gloris Green GmbH behält sich grundsätzlich die schriftliche Fixierung des Maklervertrages oder eine schriftliche Bestätigung über den Abschluss mit dem Vertragspartner vor.
Verträge zwischen den Vertragspartnern und der Firma Gloris Green GmbH über den Nachweis oder die Vermittlung von Wohnraum bedürfen nach § 2 Abs. 1 S. 2 Wohnungsvermittlungsgesetz zwingend der Textform (Für die Wahrung der Textform genügt beispielsweise der Austausch der Vertragserklärungen in E-Mails oder postalischer Form.)
Der Maklervertrag für den Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist gemäß des nachfolgenden § 6 der AGB widerruflich.
Der Hauptvertrag ist der zwischen dem Vertragspartner und dem Verkäufer/Eigentümer bzw. Vermieter zu Stande gekommene Vertrag.

§3 ART UND UMFANG DES ANGEBOTES
Die Dienstleistungen der Firma Gloris Green GmbH beziehen sich auf die Vermittlung und/oder den Nachweis zum Kauf oder zur Miete von Häusern, Grundstücken, Wohnungen oder Gewerbeflächen durch den Vertragspartner.
Die angebotenen und bezeichneten Objekte werden regelmäßig durch die Firma Gloris Green GmbH aktualisiert. Bei aller gebotener Sorgfalt kann die Firma Gloris Green GmbH nicht gewährleisten, dass die vom Eigentümer bzw. Vermieter unterbreiteten Angebotsangaben richtig und vollständig sind, ebenso wenig, dass die angebotenen Objekte im Augenblick des Zugangs der Offerte des Vertragspartners noch verfügbar sind.
Die verwendeten Angaben erfolgen gemäß den der Firma Gloris Green GmbH erteilten Auskünften, insbesondere der Objektangaben. Die Firma Gloris Green GmbH ist nicht verpflichtet, diese Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für Flächenangaben, Ausstattung der Objekte, Alter der Objekte, vorhandene Baugenehmigungen.

§4 PFLICHTEN
Die von der Firma Gloris Green GmbH gemachten Angaben sind vom Vertragspartner streng vertraulich zu behandeln.
Der Vertragspartner ist nur befugt, die durch Zugriff auf die Internetpräsenz der Firma Gloris Green GmbH oder in anderer Weise gewonnenen Informationen persönlich und im Zusammenhang mit dem konkreten Interesse am Erwerb oder der Anmietung der nachgefragten Objekte zu verwenden. Es ist dem Vertragspartner untersagt, die gewonnenen Informationen und Angaben an Dritte weiterzugeben.
Eine Weitergabe ist nur zulässig, wenn die Firma Gloris Green GmbH vorher die schriftliche Zustimmung hierzu erteilt hat.
Jede andere Nutzung, insbesondere zu gewerblichen Zwecken, ist untersagt.
Die Weitergabe verpflichtet den Vertragspartner zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Provision in voller Höhe, falls ein Dritter dadurch zum Abschluss des Hauptvertrages gelangt.

§5 DOPPELTÄTIGKEIT
Die Firma Gloris Green GmbH darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden. Bei der Gewerberaumvermietung darf die Firma Gloris Green GmbH sowohl für den Mieter als auch den Vermieter tätig werden.

§6 AUFWENDUNGSERSATZ
Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung gemäß § 7 dieser Allgemeinen Vertrags- und Nutzungsbedingungen zahlt der Kunde im Falle des Abschlusses eines Kauf- oder Hauptvertrags an den Makler eine Vertragsstrafe in Höhe der entgangenen Provision nach § 7 dieser Allgemeinen Vertrags- und Nutzungsbedingungen, sofern daraufhin ein Kauf- oder Hauptvertrag zwischen dem Dritten und dem Eigentümer ohne Beteiligung des Maklers zustande kommt. Für die Berechnung der Provision gilt § 7 dieser Allgemeinen Vertrags- und Nutzungsbedingungen entsprechend.
Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen gehören insbesondere Kosten für Insertionen, Telefon, Porto, Objektbesichtigungen, Grafikarbeiten, Fotoerstellungskosten und Fahrtkosten

§7 PROVISION
Der Provisionsanspruch der Firma Gloris Green GmbH entsteht, sobald durch die Vermittlung oder den Nachweis ein Hauptvertrag zu Stande kommt.
Für die Entstehung des Anspruchs ist die Mitursächlichkeit der Firma Gloris Green GmbH am Abschluss des Hauptvertrages ausreichend.
Der Anspruch der Firma Gloris Green GmbH auf Zahlung der vereinbarten Provision wird mit Abschluss des Hauptvertrages sofort zur Zahlung fällig.
Mit den Abschluss eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet-, oder sonstigen Vertrages, direkt oder indirekt, ist eine Nachweiscourtage, bei Anmietung zu Wohnzwecken das Zweifache der Kaltmiete, bei gewerblicher Anmietung das Dreifache der monatlichen Kaltmiete bzw. bei Kauf von Immobilien 7,14% der Vertragssumme inklusive der gesetzlichen geltenden Mehrwertsteuer von 19% oder einem abweichenden, objektspezifischen Festbetrag als bei Vertragsunterzeichnung zu zahlen. Bei Vermittlung von Pachtobjekten werden 15% der Jahrespacht zzgl. der gesetzlichen geltenden Mehrwertsteuer als nachweis- oder Vermittlungscourtage in Rechnung gestellt.
Der Provisionsanspruch gilt auch dann, wenn die Bedingungen des Vertrages von den in dem überlassenen Angebot genannten Konditionen abweichen oder wenn der Erwerb durch Zuschlag in einer Zwangsversteigerung erfolgt.
Über die vereinbarte Provision erfolgt eine ordnungsgemäße Rechnungslegung seitens der Firma Gloris Green GmbH. Die Rechnungslegung erfolgt auf Grund einer abgeschlossenen Provisionsvereinbarung oder – falls nichts anderes vereinbart worden ist – nach der im Angebot bzw. in der Offerte ausgewiesenen Maklerprovision.
Der Provisionsanspruch entsteht insbesondere auch dann, wenn durch die Vermittlung oder auf Grund des Nachweises durch die Firma Gloris Green GmbH der Abschluss des Hauptvertrages zu Bedingungen erfolgt, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen gleichwertigen Vertrag erreicht wird.
Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn der Vertragspartner den Maklervertrag widerruft (ausgenommen ein wirksamer Widerruf nach dem Widerrufsrecht gemäß § 6 der AGB) oder sich auf andere Weise von diesem Vertrag löst (z.B. Kündigung, Anfechtung).
[nbsp]Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der Hauptvertrag auf Grund eines vertraglich vereinbarten Rücktrittsrechts rückabgewickelt wird oder aus anderen in der Person des Vertragspartners liegenden Gründen rückgängig gemacht, nicht erfüllt oder von Vertragsbeginn an rückwirkend unwirksam wird.
Sind die Angebote der Firma Gloris Green GmbH dem Vertragspartner bereits von anderer Seite unterbreitet worden und werden bereits darüber Verhandlungen geführt, hat der Vertragspartner der Firma Gloris Green GmbH schriftlich mitzuteilen, von wem er das Angebot erhalten hat.
Erfolgt eine derartige Mitteilung später als sieben Tage nach Kontaktaufnahme mit der Firma Gloris Green GmbH (fristwahrend ist der Posteingang bei der Firma Gloris Green GmbH am Firmensitz Zu den Hufen 2 in 17034 Neubrandenburg), so gilt der Nachweis des Objekts durch Firma Gloris Green GmbH als erbracht.
Bei notarieller Beurkundung des Hauptvertrages besteht ein Anspruch der Firma Gloris Green GmbH auf die Vereinbarung einer rechtlich wirksamen Maklercourtageklausel (nach BGH, Urteil v. 24.11.2014 – NotSt (Brfg) 1/14). Die Firma Gloris Green GmbH hat, sofern der Hauptvertrag einer notariellen Beurkundung bedarf, Anspruch auf Erhalt des notariell zu beurkundenden Kaufvertragsentwurfes.

§8 HAFTUNG
Schadensersatzansprüche des Vertragspartners aus dem Maklervertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
[nbsp]Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend eine Haftung vorgesehen ist, insbesondere in Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, wegen Übernahme einer Garantie für Vorhandensein einer Eigenschaft, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Eine Beweislastumkehr zum Nachteil des Vertragspartners ist mit der vorstehenden Klausel nicht verbunden.

§9 WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER
Ist der Vertragspartner Verbraucher nach § 13 BGB, hat der das Recht die zum Zustandekommen des Maklervertrags führende Erklärung innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe ohne Angabe von Gründen schriftlich (mittels Brief, Fax, E-Mail) gegenüber der Firma Gloris Green zu widerrufen.
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der zweiwöchigen Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes an die Firma Gloris Green GmbH. Der Widerruf ist zu richten an:
Gloris Green GmbH
Zu den Hufen 2
17034 Neubrandenburg
Telefon: 0395-45426725
E-Mail:
Im Fall eines wirksamen Widerrufs ist der Verbraucher an den Maklervertrag nicht gebunden. Beiderseits bereits empfangene Leistungen sind zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben.
Bereits vom Verbraucher an die Firma Gloris Green GmbH geleistete Zahlungen werden von dieser spätestens nach 14 Tagen an ihn zurückerstattet.
Widerruft der Vertragspartner den Maklervertrag, so schuldet er der Firma Gloris Green GmbH Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen, wenn der Vertragspartner ausdrücklich verlangt hat, dass die Firma Gloris Green GmbH mit ihrer Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt (§ 357 Abs. 8 BGB).
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Firma Gloris Green GmbH mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist beginnt oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Firma Gloris Green GmbH die Dienstleistung vollständig erbracht und mit der Ausführung ihrer Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Vertragspartner dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch die Firma Gloris Green GmbH verliert.
Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor die Firma Gloris Green GmbH den Vertragspartner entsprechend der Vorschrift des Art. 246a § 1 EGBGB unterrichtet hat.
Das Widerrufsrecht des Vertragspartners erlischt gemäß § 356 Abs. 3 S. 2 BGB nach einem Jahr und 14 Tagen nach Vertragsabschluss endgültig, auch wenn keine oder nur eine unvollständige Widerrufsbelehrung durch die Firma Gloris Green GmbH erteilt wurde.

§10 ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Ist der Vertragspartner der Firma Gloris Green GmbH Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind die Geschäftsräume der Firma Gloris Green GmbH für beide Teile Erfüllungsort. Gleiches gilt, wenn es sich bei dem Vertragspartner um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder sich der Wohnsitz des Vertragspartners außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet.
Das am Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner, der Unternehmer ist, und der Firma Gloris Green GmbH und zwar auch dann wenn der Rechtsstreit im Ausland geführt wird.
Ist der Vertragspartner Unternehmer oder handelt es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so kann die Firma Gloris Green GmbH am Gerichtsstand des Erfüllungsortes klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden.
Für das gerichtliche Mahnverfahren ist ausschließlich der allgemeine Gerichtsstand des Antragstellers (Firma Gloris Green GmbH) zuständig.

§11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, behalten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen ihre Wirksamkeit.
Der Vertragspartner und die Firma Gloris Green GmbH sind dann gehalten, die ungültige oder unwirksame Bestimmung durch eine ähnliche zu ersetzen, welche dem Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem darin zum Ausdruck gebrachten Willen weitestgehend entspricht.